Asylrechtsverschärfung und das Erbe der Weißen Rose

Dieser gemeinsam mit RA Thomas Stadler verfasste Text erscheint auch auf internet-law.de

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland formuliert bereits in seiner Präambel1 die Aufgabe Deutschlands, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen. Die Verfassung stellt in ihrem Art. 1 den Menschen und seine Würde in den Vordergrund2 und gewährt – gerade als Konsequenz aus dem nationalsozialistischen Unrechtsregime – ein Grundrecht auf politisches Asyl.3 Dieses Asylrecht wurde schon in den 1990er Jahren erheblich beschnitten, eine weitere, einfachgesetzliche Beschränkung (Asylpaket 2) wurde gerade vom Bundestag beschlossen. Diese neuen Regelungen zielen vor allem auf eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine Einschränkung des Familiennachzugs ab. Ein Teil der Asylsuchenden soll künftig in sogenannten ‚besonderen Aufnahmeeinrichtungen‘ untergebracht werden, in denen ihre Asylanträge in einem beschleunigten Verfahren abgearbeitet werden. Das betrifft insbesondere Asylbewerber aus angeblich ‚sicheren Herkunftsstaaten‘. Außerdem sollen Flüchtlinge, die keine individuelle politische Verfolgung nachweisen können, aber einen ‚subsidiären Schutz‘ genießen, weil sie beispielsweise aus einem Kriegsgebiet stammen, ihre Familien zunächst nicht nachziehen lassen dürfen. Zudem sollen durch das Asylpaket 2 Abschiebungen nicht anerkannter Flüchtlinge/Asylbewerber_innen erleichtert werden – selbst dann, wenn sie gesundheitliche Probleme haben. Nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen sollen künftig noch ein Abschiebungshindernis begründen.

Damals wie heute hat sich die Politik dem Druck jener Teile der Bevölkerung gebeugt, die Angst haben vor dem angeblich unkontrollierten und überhandnehmenden Zustrom von Asylsuchenden und denen es gelang, damit politischen Druck aufzubauen. Die hehren Ziele des Grundgesetzes wurden heute erneut von der Realpolitik zurechtgestutzt.

In der aktuellen Debatte um die als ‚Flüchtlingskrise‘ beschriebene globale forced migration, in der nur noch von ‚Flüchtlingsströmen‘ die Rede ist, scheinen viele schon verdrängt zu haben, dass es immer noch und immer nur um Menschen und ihre Schicksale geht. Menschen, die bei uns Schutz vor politischer Verfolgung, vor Krieg und Chancenlosigkeit suchen. Das Grundgesetz erinnert uns daran, dass stets der Mensch im Mittelpunkt steht und es gute Gründe gibt, sich gerade in diesem Land besonders intensiv und sensibel mit politischer Verfolgung durch Unrechtsregime und mit der Flucht vor (Bürger)Krieg und Verfolgung auseinanderzusetzen.

Vor wenigen Tagen, am 22. Februar, jährte sich der Jahrestag der Hinrichtung der Geschwister Scholl und ihres Mitstreiters Christoph Probst. Wie die ebenfalls im Laufe des Jahres 1943 ermordeten Alexander Schmorell, Willi Graf und Kurt Huber waren sie Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“. Als politisch Verfolgte des NS-Regimes hatten sie nach ihrer Verhaftung keine Aussicht auf Fluchtmöglichkeit. Zum Tode verurteilt vom sogenannten ‚Volksgerichtshof’, der heute zurecht nicht mehr als Gericht, sondern als politisches Instrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft gilt.

In Flugblättern artikulierte die Gruppe ihre Kritik am NS-Regime und versuchte so, eine Gegenöffentlichkeit zu schaffen4, in der das, was Hans Scholl und Alexander Schmorell im ersten Flugblatt als „das Höchste, das ein Mensch besitzt […]nämlich den freien Willen“5 eine Bedeutung hätte. Die Aufgabe des freien Willens, der Freiheit und der Vernunft prangert das erste Flugblatt an. Das aufklärerische sapere aude klingt mit, wenn die Autoren für sich reklamieren „selbst mit einzugreifen in das Rad der Geschichte und es seiner vernünftigen Entscheidung unterzuordnen“6 und auch ihre Leser_innen dazu auffordern. Die ‚christliche und abendländische Kultur’, Goethe und Schiller (sowie vielleicht auch Tucholsky) waren die Bezugspunkte eines Denkens, das „Verantwortung“7 verlangte für die Geschehnisse in Deutschland und den besetzen Gebieten.

„Daher muß jeder einzelne seiner Verantwortung als Mitglied der christlichen und abendländischen Kultur bewußt in dieser letzten Stunde sich wehren, soviel er kann, arbeiten wider die Geißel der Menschheit, wider den Faschismus und jedes ihm ähnliche System des absoluten Staates. Leistet passiven Widerstand – Widerstand –, wo immer Ihr auch seid […]. Vergeßt nicht, daß ein jedes Volk diejenige Regierung verdient, die es erträgt!“8

In den ersten vier Flugblättern – Wolfgang Benz nennt sie „schöngeistig[ ] und literarisch[ ]“9 – fordern Scholl und Schmorell dazu auf, in Verantwortung vor der eigenen kulturellen Tradition zu handeln. Ihre Berufung auf eine humanistische und liberale Tradition und Kultur zeigt eine Alternative auf, die wir auch in der gegenwärtigen Debatte brauchen. Ihr Bezug zum auch heute wieder vielfach beschworenen „Abendland“ berief sich auf das Kantische „Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“10 – und eben nicht darauf, den eigenen, nationalistisch definierten Besitzstand zu wahren.

Wenn wir den Mut haben, mit Verstand auf die aktuellen Fluchtbewegungen zu blicken, dann werden wir erkennen: Sie werden sich nicht durch Obergrenzen aufhalten lassen, nicht durch Zäune und nicht durch Marinepatrouillen. Und wir müssten uns auch die Frage stellen, ob es überhaupt legitim ist, sie aufzuhalten.

Wenn wir diesen Mut haben, dann sprechen wir nicht darüber, wie wir die Ankunft von Geflüchteten verhindern, sondern darüber, wie wir ihnen ein Zuhause bieten können. Wir würden Kommunen auffordern, die besten Konzepte für die sogenannte Integration vorzulegen und diese dafür fördern. Wir würden das Asylrecht nicht verschärfen, sondern das Recht auf Asyl und das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärte Recht auf ein Leben in Würde11 betonen und so das Erbe der Weißen Rose und aller anderen Verfolgten des NS-Regimes verteidigen.

Denn das Denken und die Haltung der Weißen Rose liefert gerade in der aufgeheizten gegenwärtigen Debatte, die von einer Atmosphäre der Angst, Ausgrenzung und Stigmatisierung dominiert wird, wertvolle Orientierungspunkte dafür, worauf die abendländische Kulturtradition, in deren „Verantwortung“ wir laut Scholl und Schmorell stehen, tatsächlich gründet. Der einleitende Satz „Wenn jeder wartet, bis der andere anfängt“12 muss den freiheitlich-humanitär Denkenden unter uns als Appell und Mahnung dienen, ihre Stimme rechtzeitig und hörbar zu erheben.

 

  1. <https://www.gesetze-im-internet.de/gg/pr_ambel.html>, Zugriff: 25. Februar 2016 []
  2. <https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html> Zugriff: 25. Februar 2016 []
  3. <https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html>, Zugriff: 25. Februar 2016 []
  4. Am Ende der Flugblätter 1–5 forderten die Verfasser jeweils zum Weiterverbreiten und Vervielfältigen auf. []
  5. Flugblatt 1, URL: <https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/61009/flugblatt-i>, Zugriff: 25. Februar 2016 []
  6. ebd. []
  7. ebd. []
  8. ebd. []
  9. Benz, Wolfgang, Informationen zur politischen Bildung 243, zitiert nach <https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/60945/studentischer-widerstand> []
  10. Kant, Immanuel: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? In: Berlinische Monatsschrift, 1784, H. 12, S. 481-494, hier S. 481, URL: <https://www.deutschestextarchiv.de/book/view/kant_aufklaerung_1784?p=17>, Zugriff: 25. Februar 2016 []
  11. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10. Dezember 1948, URL_ < https://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf>, Zugriff: 25. Februar 2016 []
  12. Flugblatt 1, URL: <https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/weisse-rose/61009/flugblatt-i>, Zugriff: 25. Februar 2016 []

Historikerin, forscht u. a. zu Nationalismus und zur Dekolonisierung Afrikas

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