Ein europäischer Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts?

Mit dem Vertrag von Amsterdam, der 1999 in Kraft trat, ist das Konzept der EU als ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts zum zentralen Fixpunkt für die Ausrichtung der Union in Bezug auf Asyl- und Migrationspolitik geworden. Aber was bedeutet dieses Konzept eigentlich für jene, die sich auf den Weg in die EU machen, auf der Suche nach internationalem Schutz? Was bedeutet es für ihr Verhältnis zur aufnehmenden Gesellschaft?

Es stellt sich zunächst einmal die Frage, was diese Trias aus Freiheit, Sicherheit und Recht konkret bedeutet. Im Kontext von Asyl und Flucht ist hier insbesondere das Verständnis von Freiheit interessant, denn seit Beginn der Harmonisierung nationaler Asyl- und Migrationspolitik ist damit vor allem die Bewegungsfreiheit innerhalb der Union gemeint.1 Was 1985 mit dem Schengener Abkommen begann, wird somit in Bezug auf europäische Asyl- und Migrationspolitik zum konstitutiven Charakteristikum der Union. Das gilt ebenfalls für die Art und Weise in der die Unions-Bürgerschaft dargestellt wird. Im Haager Programm von 2005 wird diese Bewegungsfreiheit dementsprechend als „Kern der Rechte“ der Unions-Bürger_innen bezeichnet.2 Somit wird die Subjektfigur des „Unionsbürgers mit der Konstruktion eines europäischen Binnenraumes, in dem ihm kollektive Rechte und Freiheiten zugeschrieben werden, aber auch Bedrohungen existieren, vor denen er abzuschirmen sei“ verknüpft.3 Dieser spezifischen Freiheit einen solchen Wert beizumessen bedeutet jedoch auch, dass es notwendig wird, mögliche Gefahren für die Aufrechterhaltung dieser Charakteristika zu identifizieren.

Hier kommen Geflüchtete in zweierlei Hinsicht ins Spiel: Erstens stellen sie die Ordnung von Nationalstaaten und Grenzen in Frage, indem sie eben diese Bewegungsfreiheit, die für das Selbstverständnis der EU so zentral ist, universell auslegen müssen.4 Nationalstaaten als ein bestimmendes Element für die Gestaltung des Verhältnisses zwischen Individuen und dem Rest der Gesellschaft können hier als ‚Normalzustand‘ verstanden werden, wohingegen Geflüchtete in diesem Zusammenhang die Ausnahme, die Abweichung dazu darstellen.5
Zweitens hat eine zunehmende Verflechtung von Mobilität, Asyl und Sicherheit in der europäischen Policy-Produktion dazu geführt, dass Geflüchtete vor allem als sicherheitspolitisches ‚Problem‘ verstanden werden. Die zunehmende Verquickung dieser Politikbereiche wurde unter anderem mit dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus legitimiert und weiter intensiviert.6 Aus dieser Perspektive heraus ist Sicherheit dementsprechend als notwendige Bedingung für Freiheit im Sinne der EU zu verstehen.7 Diese sogenannte Securitisation ist jedoch nicht nur problematisch, weil sie Geflüchtete sprachlich mit Illegalität, Kriminalität und unter Umständen sogar mit Terrorismus assoziiert. Vor allem manifestiert sie sich in konkreten Regularien und Richtlinien, die im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems entstanden sind und die heute die EU Politik gegenüber Geflüchteten bestimmen.8

Die Sprache mit der dieser Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts legitimiert wird bleibt allerdings ambivalent, denn dazu werden ebenfalls liberale Werte – Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte – ins Feld geführt. So gehören auch die Grundsätze der Genfer Konvention und ihres 1967er Protokolls zu den als fundamental angesehenen Grundrechten der EU.9 Das Recht auf Asyl im Rahmen der Genfer Konvention wurde 2012 zudem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben.10 Ein solcher Bezug auf eine vermeintlich ‚humanitäre Identität’ der EU findet sich auch in dem kürzlich von Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier vorgestellten 10-Punkte Plan zu einer europäischen Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik. Darin formulieren sie: „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie Menschen auf dem Weg zu uns ihr Leben riskieren. Das Mittelmeer darf nicht ein Massengrab für verzweifelte Flüchtlinge sein. Hier steht das humanitäre Vermächtnis Europas, ja unser europäisches Menschenbild auf dem Spiel“.11

Wird allerdings die zentrale Stellung von Mobilität und deren exklusiver Charakter innerhalb der EU mitgedacht, so stellt sich die Frage inwiefern internationale Verantwortlichkeiten hier untergraben werden. Denn während humanitäre Grundsätze proklamiert werden, lässt sich zugleich ein verstärkter Fokus auf Kontrolle und Management der europäischen Außengrenzen feststellen. Mobilität innerhalb der EU und ein zunehmend restriktives Grenzregime gehen hier Hand in Hand indem sie sich gegenseitig legitimieren.12 Das Argument, Kontrolle sei notwendig, um Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, spiegelt sich auch in Funktion und Verhältnis Geflüchteter zu Unions-Bürger_innen wider. Geflüchtete stellen die Ausnahme zum ‚Normalzustand‘ dar; sie sind aus diesem Normalzustand zwar ausgeschlossen, erfüllen aber zugleich eine konstitutive Funktion für alle, die dazu gehören. Indem sie „das Fremde“ repräsentieren, stehen sie in einer Beziehung zu den Unions-Bürger_innen, in der sich diese von Geflüchteten abgrenzen und damit zugleich ihrer selbst vergewissern können.13

Die Vorstellung der EU als ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts ist problematisch, da sie Freiheit mit der exklusiven Bewegungsfreiheit ihrer Bürger_innen gleichsetzt und damit eine Dynamik gleichzeitiger Inklusion und Exklusion Geflüchteter in Gang setzt, die sowohl auf sprachlicher Ebene als auch in der unmittelbaren Lebensrealität geflüchteter Menschen deutlich wird. Damit wird letztlich der humanitäre Anspruch, den die EU an sich selbst formuliert, sowie der fundamentale Charakter des Rechts auf Asyl unterminiert.

  1. So z.B. im European Pact on Immigration and Asylum ‘One of the most remarkable benefits of this enterprise [the EU] is the creation of a wide area of free movement that now covers most of Europe’.
    Council of the European Union (2008) European Pact on Immigration and Asylum, 24 September 2008, 13440/08. []
  2. 2005/C 53/01: Rat der Europäischen Union: Haager Programm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union, 3.03.2005. []
  3. Ratfisch, P. (2015) Zwischen nützlichen und bedrohlichen Subjekten. Figuren der Migration im europäischen ‚Migrationsmanagement‘ am Beispiel des Stockholmer Programms. movements. Journal für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung, 1 (1), 1-26. []
  4. Nyers, P. (2006) Rethinking Refugees. Beyond States of Emergency. Abingdon: Routledge. []
  5. Müller, D. (2010) Flucht und Asyl in europäischen Migrationsregimen. Metamorphosen einer umkämpften Kategorie am Beispiel der EU, Deutschlands und Polens. Göttingen: Universitätsverlag Göttingen.
    Haddad, E. (2008) The Refugee in International Society. Between Sovereigns. Cambridge: Cambridge University Press. []
  6. Baker-Beall, C. (2009) The Discursive Construction of EU Counter-Terrorism Policy: Writing the ‚Migrant Other‘, Securitisation and Control. Journal of Contemporary European Research, 5 (2), 188-206. []
  7. Siehe 4. []
  8. Beispielhaft ist hier die aktuelle Dublin III Verordnung zu nennen, die Geflüchtete davon abhält das Land in dem Sie um Asyl bitten selbst zu bestimmen. []
  9. So wurde schon im Tampere Programm von 1999 festgehalten: „The aim is an open and secure European Union, fully committed to the obligations of the Geneva Refugee Convention and other relevant human rights instruments“.Rat der Europäischen Union (1999) Presidency Conclusions, Tampere European Council, 15-16 October 1999, S.2. []
  10. Europäische Union (2012) Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 26 October 2012, 2012/C 326/02. []
  11. Gabriel, S., Steinmeier, F.-W. (2015) Für eine europäische Antwort in der Flüchtlingspolitik. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.08.2015. []
  12. Baker-Beall, C. (2009) The Discursive Construction of EU Counter-Terrorism Policy: Writing the ‚Migrant Other‘, Securitisation and Control. Journal of Contemporary European Research, 5 (2), 188-206.
    Sales, R. (2007) Understanding Immigration and Refugee Policy. Contradictions and continuities. Bristol: The Policy Press. []
  13. Bauman, Z. (1991) Modernity and Ambivalence. Cambridge: Polity Press. []

Masterstudent an der University of Bristol. Interessiert an kritischen Ansätzen der Policy-Forschung in den Bereichen Flucht, Migration, Exklusion und Bildung.

Kommentare sind geschlossen.